In der deutschen Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, der Betreiber einer Homepage mache sich durch die Anbringung von Links auf fremde Internetseiten die dortigen Äußerungen zu eigen und sei damit unter bestimmten Umständen zum Schadensersatz verpflichtet (Landgericht Hamburg, Urteil vom 12. Mai 1998, 312 O 85/98). Dies könne nur durch die ausdrückliche Distanzierung von den Inhalten dieser Seiten verhindert werden.
Frank Bretschneider betont hiermit ausdrücklich, daß sie keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und den Inhalt derjenigen Seiten hat, auf die von ihrer Homepage aus verwiesen wird. Vor der Anbringung eines Links stellt Frank Bretschneider durch eine Überprüfung sicher, daß Gesetzesverstöße oder Rechtsverletzungen durch Inhalte dieser Seiten nicht ersichtlich sind. Bei Links handelt es sich allerdings stets um dynamische Verweisungen. D ie Möglichkeit der nachträglichen Veränderung der gelinkten Internetseiten durch deren Betreiber schließt die Möglichkeit ein, daß gesetzeswidrige oder rechtsverletzende Inhalte ohne Wissen von Frank Bretschneider nachträglich in diese Seiten eingebracht werden.
Für diesen Fall nimmt Frank Bretschneider von vornherein ausdrücklich Abstand zu diesen gesetzeswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten. Sie wird unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis darüber, daß ein konkretes Internetangebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen kann, den Verweis auf diese Seite aufheben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.